Tollwut

Tollwutschutzimpfungen – Gültigkeit
1.) Das Impfgesetz wurde vor einiger Zeit geändert und es ist folgendes zu beachten:Wenn der Impfschutz für die Dauer von drei Jahren geltend gemacht werden soll, ist dies nur dann möglich, wenn in dem blauen EU-Heimtierpass der impfende Tierarzt die Spalte “gültig bis …” entsprechend ausgefüllt hat. Wurde hier kein Eintrag durch den Tierarzt vorgenommen, ist davon auszugehen, dass die Impfe nur 12 Monate gilt.
2.) Die Eintragung der Tollwutschutzimpfung in dem alten “gelben” Impfpass ist immer nur für 12 Monate anzuerkennen.
Wieso ist das so?
Der blaue EU-Heimtierpass ist ein amtliches Papier und nur solche Tierärzte, die eine Berechtigung haben, diese Pässe auszugeben, sind auch berechtigt Eintragungen vorzunehmen. Im Gegensatz zu den gelben Impfpässen, ist jeder einzelne EU-Heimtierpass offiziell registriert.
Weiter ist zu beachten, wenn ich mit meinem Hund auf Reisen gehe, kann es durchaus sein, dass ich im grenzüberschreitenden Verkehr die dreijährige Gültigkeit einer Impfung nicht anerkannt bekomme. Hier hat sich jeder selbst über die für ihn dann wichtigen Einreisebestimmungen kundig zu machen.
Tollwut bei Tier und Mensch
Tollwut kommt in fast allen Ländern Kontinentaleuropas vor. Portugal, Norwegen, Schweden, Großbritannien und Irland sind jedoch tollwutfrei. Bei der Tollwut handelt es sich um eine Zoonose.
Mit über 70 % entfällt der größte Anteil aller erfaßten Tollwutfälle auf den Fuchs. Es ist jedoch mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen, da ca. 90 bis 98 % der Tollwutfälle bei Füchsen nicht erfaßt werden. Seit der Einführung eines Tollwut-Überwachungssystems in Europa durch die WHO im Jahre 1977 war das höchste Tollwutaufkommen in Europa im Jahre 1989 (24.377 angezeigte Tollwutfälle) zu verzeichnen. In Deutschland sind in erster Linie Weiderinder, Pferde und Schafe betroffen, die von einem Fuchs gebissen wurden.
Durch die Einführung der Impfung gegen Tollwut bei Hund und Katze ist ein deutlicher Abfall der Krankheitsfälle zu verzeichnen. Tollwut wird in Deutschland daher bei diesen beiden Tierarten kaum noch gesehen.
Bei Hund, Katze und Mensch gelangt das Virus meist durch den Biß eines tollwütigen Tieres mit dessen Speichel in die entstandene Wunde. Das infizierte Tier kann zum Zeitpunkt des Bisses ohne klinische Symptome gewesen sein.
Das Virus wandert nach dem Biß zentripedal entlang der Nerven ins ZNS. Im Gehirn erfolgt eine starke Vermehrung des Virus. Das Virus breitet sich dann zentrifugal entlang der Nerven aus und gelangt so unter anderem in die Speicheldrüse. Dort vermehrt es sich und kann dann erneut mit dem Speichel ausgeschieden werden. Die Virusausscheidung beginnt meist erst kurz vor dem Auftreten der neurologischen Symptome und dauert bis zum Tode des Tieres an. In Europa ist der Rotfuchs der Hauptüberträger der Tollwut. Über den Zeitraum eines Jahres zeigt die Tollwut, bedingt durch die Lebensweise des Fuchses, einen biphasischen Verlauf. Zur Ranzzeit im Frühjahr und zur Zeit des Raubmündigwerdens der Jungfüchse im Spätsommer und Herbst kommt es gehäuft zu Revierkämpfen und Beißereien und somit zur Übertragung des Tollwutvirus unter den Tieren. Hieraus erklären sich die in typischer Weise im Frühjahr und im Herbst auftretenden Seuchengipfel. Auch die vermehrt in die Städte einziehenden Marder stellen ein erhöhtes Risiko dar.

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